Der Schuldner einer Einmann-AG besitzt gegen den Alleinaktionär eine Forderung:
Ausgangslage
- Fehlende Gegenseitigkeit
Folge
- Unverrechenbarkeit
Vorbehalt
- Durchgriff
- Beruft sich der Alleinaktionär in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die rechtliche Drittpartei-Stellung der Einmann-AG, bleibt ein Durchgriff vorbehalten
- Prüfung der Durchgriffs-Voraussetzungen im konkreten Einzelfall
Weitere Informationen
Literatur
- PETER, Basler Kommentar, N 6 zu OR 120
- KOBIERSKI, Durchgriff, S. 73 ff.
Judikatur
- BGE 4C.381/2011
- BGE 85 II 111 ff.