Einleitung
Die Gegenseitigkeit ist in folgenden Fällen erläuterungsbedürftig:
Bei der Erbengemeinschaft, im Gesellschaftsrecht (v.a. Personengesellschaften) und bei Dreiecksverhältnissen können sich Identitätsprobleme einstellen.
Informationen zum Verrechnungsrecht in der Schweiz
Die Gegenseitigkeit ist in folgenden Fällen erläuterungsbedürftig:
Bei der Erbengemeinschaft, im Gesellschaftsrecht (v.a. Personengesellschaften) und bei Dreiecksverhältnissen können sich Identitätsprobleme einstellen.