Existenz wechselseitiger Forderungen
Zwei gegenseitige Forderungen
Grundvoraussetzung jeder Verrechnung ist das Bestehen
- zweier (oder mehrerer) gegenseitiger Forderungen der Verrechnungsparteien
- aufzuopfernde Forderung des Verrechnenden (Kompensant)
- Verrechnungsforderung
- Gegenforderung des Verrechnungsgegners (Kompensat)
- Hauptforderung
- aufzuopfernde Forderung des Verrechnenden (Kompensant)
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