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Verrechnung

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Verrechnungsvertrag

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Parteien können auch durch einen Verrechnungsvertrag, d.h. durch beidseitige, übereinstimmende Willenserklärungen, eine Verrechnung bewirken:

Definition

  • Durch den Verrechnungsvertrag werden zwei wechselseitige Forderungen ganz oder teilweise aufgehoben

Rechtsnatur

  • Verfügungsvertrag

Zulässigkeit

  • Der Verrechnungsvertrag ist ein gegenseitiger Erlassvertrag (so ZBJV 1925 395) oder steht einem solchen nahe

Form

Verfügungskompetenz

  • Voraussetzung der beiderseitigen Verfügungskompetenz

Nichtanwendung der Verrechnungserfordernisse von OR 120 – OR 126

  • Recht der Parteien, die Verrechnungsvoraussetzungen im Rahmen ihrer Verfügungskompetenz zu ändern
  • Entsprechend hindert die Parteien nichts an der Verrechnung ohne gegebene positive Voraussetzungen

Forderungen, bei denen eine oder mehrere positive Verrechnungs-Voraussetzungen nicht gegeben sind

Künftig entstehende Forderungen

  • Automatische / periodische Verrechnung

Änderung des Verrechnungszeitpunkts

  • Vereinbarung der Parteien, wonach die Verrechnung anstatt zurückbezogen werden (=   ex tunc; OR 124 Abs. 2) ab sofort (=   ex nunc) gelten soll

Abweichung von der Verrechnungserklärung

  • Einvernehmliche Heilung einer unvollständigen Verrechnungserklärung
  • Änderung der Verrechnungsforderung (eine andere von mehreren)
  • Änderung der verrechneten Hauptschuld (eine andere von mehreren)
  • uam

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