Klassische Beispiele eines Verrechnungsvertrages (= Verfügungsvertrages), bei dem automatisch rechnerisch (periodisch) ausgeglichen werden soll, sind die Folgenden:
Kontokorrentvertrag
- Nicht gesetzlich geregelt, aber bekannt (weltweit)
- Vorausgesetzte Kenntnis der Kontokorrentabrede in
- Die im Voraus getroffene Verrechnungsabrede ist im Kontokorrentvertrag mit enthalten
- Darlehen im Bankgeschäft
Kontokorrentkreditvertrag
Baukreditvertrag
Aufgrund entsprechender Parteiabrede wird zum Ende jeder Rechnungsperiode ohne besondere oder zusätzliche Erklärung der Parteien, also ohne deren zutun, automatisch verrechnet.
Weiterführende Informationen
Literatur
- PETER WOLFGANG, Basler Kommentar, N 1 Vorbem. zu OR 120 – 126
Judikatur
- BGE 100 III 83
- BGE 126 III 368
- SJ 1994 603