- = Pactum de non compensando
Vertragsinhaltsfreiheit (OR 19 Abs. 1)
- Der Schuldner kann auf die Verrechnung zum Voraus Verzicht leisten
- Der Schuldner verspricht, die Hauptforderung nicht durch Verrechnung zu tilgen
Form
- Ein Verrechnungsverzicht, der zu einem Verrechnungsverbot führt, kann auch konkludent eingegangen werden; zum stillschweigend geschlossenen Verzichtsvertrag vgl. BGE 5A_56/2009, Erw. 2.3 und BGE 5A_207/2007, Erw. sowie BGE 134 III 332)
Abweichungen bei verschiedenen Rechtstiteln
- Miete
- Pacht
- Arbeitsvertrag
- OR 323b Abs. 2
- Lohnrückbehalt | lohnforderungen.ch