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Verrechnung

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VERRECHNUNGSEINREDE

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erklärt der Beklagte in einem Prozess eine Gegenforderung zur Verrechnung, so hat er folgende Rechte:

Recht auf Erhebung der Verrechnungseinrede

Definition

  • Verrechnungseinrede   =         rechtshindernde Verrechnungserklärung

Rechtsnatur

  • Einseitige, empfangsbedürftige Prozesserklärung

Voraussetzungen

  • Klageerhebung der Gegenpartei mit der (Haupt-)Forderung
  • Verrechnungseinrede des Beklagten

Anspruch von Bundesrechts wegen auf Prüfung der Verrechnungseinrede

Zivilprozess

  • unabhängig davon, ob der entscheidende Gericht örtlich und sachlich zuständig wäre, wenn die Gegenforderung auf dem Klageweg geltend gemacht würde
  • Vgl. BGE 63 II 133 ff.

Schiedsprozess

Rechtskrafterstreckung?

Entscheid über die vom Beklagten zur Verrechnung gestellte Forderung

  • Rechtskraft des Urteils erstreckt sich auch auf die Verrechnungsforderung, unabhängig davon, ob die Forderung anerkannt wird oder nicht
  • Vgl. SJZ 2001 234 ff.

Kein Entscheid über den Bestand der zur Verrechnung gestellten Forderung und Verwerfung der Verrechnungseinrede (zB wegen Absenz einer Verrechnungsvoraussetzung)

  • Keine Rechtskrafterstreckung auf die Verrechnungsforderung

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