Beim Entgegenhalten der Verrechnung in der Klage ergeben sich folgende Aspekte:
Örtliche Zuständigkeit
Ausgangslage
- Geltendmachung der Gegenforderung auf dem Klageweg
Folge
- Zulässigkeit der Verrechnungseinrede, unabhängig davon, ob der urteilende Richter örtlich zuständig ist oder nicht
- Vgl. BGE 63 II 142
Sachliche Zuständigkeit
Ausgangslage
- Geltendmachung der Gegenforderung auf dem Klageweg
Folge
- Grundlagen
- Regelung der sachlichen Zuständigkeit in der Kompetenz der Kantone (ZPO 4 ff.)
- Ebenso Massgeblichkeit des materiellen Verrechnungsrechts
- Kompromiss zwischen OR und kantonalem Gerichtsorganisationsrecht
- Kantonsintern
- Zulässigkeit der Zuweisung der Einrede-Beurteilung an eine andere Instanz
- Richter der Klage kann seinen Entscheid oder die Vollstreckbarkeit seines Urteils für den verrechneten Betrag aussetzen, bis der Richter der Einrede über die Gegenforderung geurteilt hat
- Fristansetzung an den Verrechnenden zur Geltendmachung seiner Gegenforderung beim zuständigen Gericht des gleichen Kantons
- Vgl. BGE 85 II 103 ff. = Pra 1959 348 ff.
- Kantonsextern
- Unzulässigkeit der Verweisung des Verrechnenden an ein ausserkantonales Gericht oder an ein Gericht im Ausland
- Kantonsintern