Massaforderungen sind mit Massaschulden zu verrechnen; zu den verrechenbaren Massaschulden zählt auch die Konkursdividende.
Weiterführende Informationen
- Verrechnung Kollokationsklage | kollokationsplan.ch
Informationen zum Verrechnungsrecht in der Schweiz
Massaforderungen sind mit Massaschulden zu verrechnen; zu den verrechenbaren Massaschulden zählt auch die Konkursdividende.