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Verrechnung

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Konkurstechnische Abwicklung der Verrechnung

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Geltendmachung einer Gläubigerforderung, mit oder ohne Verrechnung,

Grundlage

Forderungseingabe des Gläubigers

  • Forderungsanmeldung
    • Grundlage
    • Konkursgläubiger erklärt selber die Verrechnung und verlangt nach der betraglichen Kompensation die Kollokation des allfälligen Mehrbetrages

Kollokationsverfahren

  • Forderungserwahrung
  • Einforderung Beweismittel

Kollokationsverfügung

  • Zulassungsentscheid oder
  • Abweisungsentscheid
    • Konkursverwaltung verrechnet, indem sie nur den allfälligen Mehrbetrag der Konkursforderung kolloziert und die Kollokation des Verrechnungsbetrages unter Berufung auf die Gegenforderung ablehnt
    • Ausnahmen von der massaseitigen Verrechnung im Kollokationsverfahren
      • Konkursverwaltung darf Verrechnung der Konkursforderung nur zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, wenn sie im Kollokationsverfahren noch nicht möglich war,
        • zB Erwerb der Verrechnungsforderung durch die Konkursmasse von Dritten erst nach dem Kollokationsverfahren (BGE 83 III 71 ff.)
        • zB Rückzession der vor Konkurseröffnung sicherheitshalber globalzedierten Forderungen
      • Verrechnung Massaforderung / Massaschuld, nach Kollokation, i.d.R. im Verteilungsstadium

Auflage Kollokationsplan

  • Einsicht Plan und Forderungseingaben etc.
  • Beginn Fristenlauf
    • Beschwerdefrist (10 Tage)
    • Kollokationsklagefrist (20 Tage)

Beschwerdemöglichkeit

Anfechtungsgegenstand

  • Formale Mängel

Weitere Detailinformationen

Kollokationsklage

Anfechtungsgegenstand

  • Materielle Mängel

Kollokationsklage-Arten

Kollokationsprozess

Eigen-Kollokationsklage

  • Prozessverfahren betreffend Zulassung der abgewiesenen Forderung nach Bestand, Rang und Höhe

Dritt-Kollokationsklage

  • Prozessverfahren betreffend Bestreitung der von der Konkursverwaltung zugelassenen Forderung eines Mitgläubigers, in Bestand u/o Höhe u/o Rang

Weitere Detailinformationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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