Ein Verrechnungsvorgang setzt eine sog. „Verrechnungslage“ voraus. Eine Verrechnung erfordert zwei Parteien, einige positive und negative Voraussetzungen und ein Erklärungsverhalten einer der beiden Parteien (Verrechnungserklärung oder Verrechnungseinrede).
Unter dem Titel „Verrechnung Allgemein“ werden nachfolgend die grundsätzlichen Aspekte einer Verrechnung erläutert.