Die Verrechnung ist als „Selbsthilferecht“ eine willkommene und beruhigende Möglichkeit der Tilgung ohne eigene Leistung (Geld oder andere gleichartige Sachen). Die Verrechnung ist, wo sie zur Usanz zählt, meist unproblematisch. Sobald jedoch die Verrechnung im Umfeld von Leistungsstörungen einer Vertragspartei oder Zahlungsschwierigkeiten erfolgt, ist der Streit nicht weit.
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