Die Verrechnungsforderung muss – für eine Verrechnung – erzwingbar zu sein.
Die Verrechnungsforderung hat für die Durchsetzbarkeit folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Tilgung einer Naturalobligation (Spiel- oder Wettschuld) des Verrechnungsgegners kann nicht durch Verrechnung erzwungen werden!