Erlass
= Verzicht des Gläubigers auf seine Forderung gegenüber dem Schuldner
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Neuerung (Novation)
= Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses anstelle des bisherigen
Vereinigung
= Fusion von Rechtsträgern, Zusammenführung von Grundstücken oder Ansprüchen
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Auflösung
= Vertragsaufhebung
Verjährung
= Ablauf der Frist zur Geltendmachung einer Forderung
Weiterführende Informationen
- Verjährung | verjaehrung